Les Etats membres ont pour mission d'assurer la perception des ressources propres traditionnelles dans les meilleures conditions ; selon le principe d'une telle responsabilité, par ailleurs rétribuée (25% des ressources perçues), la Commission considère que les Etats membres doivent assumer les pertes en ressources propres traditionnelles résultant de leurs propres erreurs en compensant le budget communautaire par leur responsabilité financière.
Die Mitgliedstaaten haben den Auftrag, die Erhebung der traditionellen Eigenmittel unter optimalen Bedingungen wahrzunehmen. Nach dem Grundsatz einer solchen Haftung, die im Übrigen damit verbunden ist, dass die Mitgliedstaaten 25% der erhobenen Mittel einbehalten dürfen, vertritt die Kommission die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten für die Verluste an traditionellen Eigenmitteln aufkommen müssen, die durch ihr Verschulden entstanden sind, und diese im Rahmen ihrer finanziellen Haftung dem Gemeinschaftshaushalt zukommen lassen müssen.