...7. Dezember 2007 zur Ausführung der Artikeln 400, 401, 403, 404 und 406 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 und des Artikels 30bis des Gesetzes vom 27. Juni 1969 zur Revision des Gesetzerlasses vom 28. Dezember 1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer registrierter Unternehmer; " ; 6° ein Punkt 25°, ein Punkt 26° und ein Punkt 27° mit folgendem Wortlaut werden eingefügt: " 25° " Wärmenetz" : Gesamtheit der technischen Elemente, die die Verbin
dung zwischen einem zentralisierten Wärmeerzeugungssystem und mindestens drei Gebäuden sichern, zwar mit dem Zweck, mindestens vier Wohneinheiten zu heizen; 26° " zentralisiertes Wärm
...[+++]eerzeugungssystem" : ausschliesslich die in den Artikeln 21 und 31 erwähnten Anlagen, die ein Wärmenetz versorgen; 26° " Unterwerk" : die Ventile, der Wärmetauscher und die Zähler, die jeder Wohneinheit oder jedem Gebäude erlauben, durch die Wärme des Netzes versorgt zu werden" . ...