Wie bei der haushaltspolitischen Überwachung wird ein Mitgliedstaat des Euroraums, der es wiederholt versäumt, auf Empfehlungen des Rates zur Beseitigung übermäßiger Ungleichgewichte zu reagieren, auch im Rahmen eines EIP eine jährliche Geldbuße in Höhe von 0,1 % seines BIP zahlen müssen.
Like in the fiscal field, if a euro-area Member State repeatedly fails to act on Council EIP recommendations to address excessive imbalances, it will have to pay a yearly fine equal to 0.1% of its GDP.