25. fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission und den Rat auf, in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern zu gewährleisten, dass jeder junge EU-Bürger die Möglichkeit erhält, nach einer Arbeitslosigkeit von höchstens vier Monaten ei
ne Arbeit oder eine Berufsausbildung aufzunehmen, indem die „Europäische Jugendgarantie“ umgesetzt wird, die rechtlich durchsetzbar sein sollte, um die Lage junger Menschen wirksam zu verbessern, die weder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen noch sich in Ausbildung oder Berufsausbildung befinden, und um die Jugendarbeitslosigkeit in der EU schrittweise in den Begriff zu bekommen; betont, dass die „
...[+++]Jugendgarantie“ der spezifischen europäischen finanziellen Unterstützung bedarf, insbesondere in den Mitgliedstaaten mit der höchsten Jugendarbeitslosigkeit; 25. Calls on the Member States, the Commission and the Council to ensure, in close cooperation with social partners, that every young EU citizen has the opportunity to start work or training afte
r a maximum period of four months of unemployment by implementing the European Youth Guarantee, which should be legally enforceable in order to effectively improve the situation of young people who are neither in employment nor in education or training and to gradually overcome the problem of youth unemployment in the EU; stresses that the Youth Guarantee needs specific European financial support, especially in the Member States with the highest
...[+++] youth unemployment rates;