Der TEN-Verordnung zufolge ist es im Prinzip nicht zulässig, ein und dieselbe Phase eines Vorhabens gleichzeitig aus TEN-Mitteln und aus anderen Finanzinstrumenten der Gemeinschaft zu finanzieren. In einigen Fällen dürfen jedoch der Kohäsionsfonds und die EIB im Anschluss an eine Durchführbarkeitsstudie, die aus den TEN-Mitteln finanziert wurde, Mittel für die eigentliche Investition, und zwar vor allem für die Bauarbeiten, bereitstellen.
The TENs Regulation does not in principle allow the same phase of a single project to be financed both by the TENs budget and from other Community sources but, in some cases, feasibility studies financed through the TENs budget may be followed by support from the Cohesion Fund and the EIB for the (part-) financing mainly of construction works of the actual investment.