Die EU hat einen "Verhaltenskodex" für Sonderverfahren zwar nicht für erforderlich gehalten, betrachtet dieses Dokument jedoch als letzten Schritt, um Leitlinien für die Arbeit der Mandatsträger vorzugeben, wobei sichergestellt wird, dass die Staaten mit diesen Mechanismen uneingeschränkt zusammenarbeiten und die Unabhängigkeit und die Integrität der Mandatsträger voll respektiert wird.
Although the EU did not see the need for a “Code of Conduct” for Special Procedures, it understands this document to represent the final step in guiding the work of the mandate-holders, ensuring full cooperation of states with these mechanisms as well as full respect for the independence and integrity of the mandate-holders.