26. vertritt die Auffassung, dass die Krise belegt hat, dass die Märkte für Systemrisiken anfällig sind; begrüßt den Vorschlag zur Einsetzung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB), der Frühwarnungen ausspricht, wenn Risiken abzusehen sind und Ungleichgewichte auf den Finanzmärkten bestehen; weist darauf hin, dass der ESRB zügig und angemessen auf ein
sich abzeichnendes Systemrisiko reagieren muss; weist darauf hin, dass es einer qualitativen Bestimmung des Begriffs „Systemrisiko“ bedarf, um die effektive Funktionsfähigkeit des ESRB zu ermöglichen; fordert deshalb die EZB auf, klare Modelle und Begriffsbestimmungen f
...[+++]estzulegen und generell die effektive Funktionsfähigkeit des ESRB uneingeschränkt zu unterstützen; fügt hinzu, dass etwaige Aufgaben, die der EZB im Hinblick auf den ESRB übertragen werden, die Unabhängigkeit der EZB in keiner Weise beeinträchtigen sollten; 26. Considers that the crisis has demonstrated that m
arkets are prone to systemic risks; welcomes the proposal to establish a European Systemic Risk Board (ESRB), which will provide early warnings about future risks and imbalances in financial markets; notes that the ESRB must react promptly and effectively to an incipient systemic risk; notes that a qualitative definition of 'systemic risk' must exist to allow the effective functioning of the ESRB; therefore calls on the ECB to establish clear models and definitions and, more generally, to give full support to the effective functioning of the ESRB; adds that any new tasks conferred
...[+++] upon the ECB with regard to the ESRB should not compromise the independence of the ECB in any way;