Diese Umverteilung des Aufwands geht mit einer Verringerung des höchstzulässigen Fischereiaufwands durch den Mitgliedstaat einher, der die Quote an den diese einbehaltenden Mitgliedstaat zurückgibt, und verdeutlicht, in welchem Umfang den Aufwandsgruppen dieses Mitgliedstaats geringere Quoten für die Befischung zur Verfügung stehen, es sei denn, der Mitgliedstaat, der die Quote zurückgibt, hat den entsprechenden Fischereiaufwand für die Festlegung des genannten Ausgangswerts nicht ausgenutzt.
This reconstitution of effort shall be accompanied by a reduction in total allowable fishing effort by the Member State that has returned the quota to the quota recovering Member State, reflecting the extent to which its effort groups have less quota available for fishing, unless the Member State returning the quota did not use the corresponding effort for establishing the abovementioned baselines.