Wurde der Unterhaltsanspruch im Wege eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz geltend gemacht, werden die Artikel 7 und 8 nicht so angewandt, dass sie dazu führen, dass das für den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz geltende Recht automatisch für alle folgenden Klagen auf Unterhalt oder Änderungen einer Unterhaltsforderung im Zusammenhang mit einer Klage in der Hauptsache gilt, die die Ehescheidung, die Aufhebung einer Ehe/Lebenspartnerschaft oder die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes betrifft .
Where maintenance proceedings have been brought by way of application for interim relief, Articles 7 and 8 shall not operate so as to cause the law applicable to the application for interim relief necessarily to apply to any subsequent application for maintenance or variation of maintenance lodged in connection with substantive proceedings for divorce, annulment of marriage or civil partnership or legal separation.