(1) Das EIT sorgt dafür, dass seine Tätigkeiten, einschließlich der über die KIC durchgeführten Tätigkeiten, Gegenstand einer fortlaufenden und systematischen Überwachung und einer regelmäßigen unabhängigen Evaluierung sind, um eine größtmögliche Qualität der Ergebnisse, wissenschaftliche Exzellenz und eine möglichst effiziente Ressourcennutzung zu gewährleisten.
1. The EIT shall ensure that its activities, including those managed through KICs, shall be subject to continuous and systematic monitoring and periodic independent evaluation, to ensure both the highest quality of outcome, scientific excellence and the most efficient use of resources.