X. whereas the practice of rulings developed, in the framework of a closer and more cooperative relationship between tax administrations and taxpayers, as a tool to tackle the increasing complexity of the tax treatment of certain transactions in an increasingly complex, global and digitalised economy; whereas – despite Member States’ asserting that rulings are not discretionary, but merely a tool to clarify existing tax legislation, while keeping them secret – its special committee’s work has confirmed that tax rulings can be issued without any legal framework through informal or discretionary arrangements, that support tax-driven structures which rely on tax planning tools typically used by MNCs to reduce their tax contribution; whereas
...[+++] this seems to be an issue particularly – although not exclusively – with rulings related to pricing of intra-company transfers (so-called Advance Pricing Agreements); whereas, in providing legal certainty only to some selected actors, they might create inequality between companies to which they have been granted and companies in the same sector which have no access to them; X. in der Erwägung, dass sich die Praxis der Vorbescheide als Instrument im Rahmen einer engeren und kooperativeren Beziehung zwischen Steuerbehörden und Steuerzahlern entwickelt hat, um mit der zunehmenden Komplexität der steuerlichen Behandlung bestimmter Transaktionen in einer zunehmend komplexen, globalen und digitalisierten Wirtschaft umzugehen; in der Erwägung, dass sich im Rahmen der Arbeit des Sonderausschusses bestätigt hat, dass Steuervorbescheide ohne jedweden Rechtsrahmen über informelle oder geheime Vereinbarungen ergehen können, auch wenn die Mitgliedstaaten behaupten, dass die Vorbescheide nicht willkürlich sind, sondern lediglich ein Instrument zur Klärung der bestehenden Steuergesetzgebung darstellen, sie aber gleichzeiti
...[+++]g geheim halten, wobei durch diese geheimen Vereinbarungen wiederum steuermotivierte Strukturen gefördert werden, die auf Steuerplanungsinstrumenten gegründet sind, die gewöhnlich von multinationalen Unternehmen zur Reduzierung ihres Steuerbeitrags genutzt werden; in der Erwägung, dass dies insbesondere – wenn auch nicht ausschließlich – bei Vorbescheiden im Zusammenhang mit der Preisfestsetzung bei unternehmensinternen Übertragungen (sogenannten Verrechnungspreiszusagen) ein Problem zu sein scheint; in der Erwägung, dass Vorbescheide zu Ungleichheit zwischen den Unternehmen führen können, denen sie erteilt werden, und den Unternehmen desselben Sektors, denen sie nicht erteilt werden, wenn nur für einige ausgewählte Akteure Rechtssicherheit hergestellt wird;