A proceeding should be terminated even if there is no need to take redressive or countervailing measures, for example if the amount of subsidisation, the degree of unfair pricing or the injury is negligible in accordance
with criteria to be fixed in advance and applied universally to
any cases which may arise in future. A proceeding shall not be terminated unless the decision is duly motivated, whether it be to take countervailing measures or reject the procedure; that measures involving fines or compensation should be less than the
...[+++]verified amount of subsidies considered to be countervailable or the degree of unfair pricing if such lesser amount would remove the injury; Ein Verfahren sollte auch eingestellt werden, wenn das Ergreifen von Maßnahmen zum Ausgleich oder zur Anfechtung unbegründet wäre, wenn beispielsweise die Höhe der Subvention, das Ausmaß der unlauteren Preisbildung oder die Schädigung nach den Kriterien, die vorab und allgemein für jeden Fall, der in der Zukunft auftreten kann, festgelegt wurden, geringfügig ist; ein Verfahren kann nur eingestellt werden, sofern die Entschei
dung für bzw. gegen eine Anfechtung ordnungsgemäß begründet ist; erforderliche Straf- oder Ausgleichsmaßnahmen sollten über einen geringeren Betrag als die festgestellten Subventionen, von deren Anfechtbarkeit man a
...[+++]usgeht, oder das Ausmaß der unlauteren Preisbildung verhängt werden, wenn der Schädigung durch den geringeren Betrag abgeholfen wird.