67. Maintains that oenological practices must not cause confusion among consumers, adulterate quality or create unfair competition; stresses that hitherto authorised oenological practices cannot be automatically authorised and approved for use in the EU, even where wines are intended for export to regions where such practices are authorised;
67. betont, dass die Weinbereitungsverfahren nicht zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen, die Qualität senken und einen unlauteren Wettbewerb auslösen dürfen; weist darauf hin, dass die bisher zugelassenen Weinbereitungsverfahren nicht automatisch genehmigt werden können und ihre Anwendung in der Europäischen Union gestattet werden kann, selbst wenn die Weine für den Export in Regionen bestimmt sind, in denen diese Verfahren zugelassen sind;