Directive 2001/29/EC confirms in its Recital (30) that the exclusive rights of reproduction, communication to the public including making available, and distribution (for authors) may be transferred, assigned or subject to the grant of contractual licences, without prejudice to the relevant national legislation on copyright and related rights.
So wird in Erwägungsgrund 30 der Richtlinie 2001/29/EG bekräftigt, dass die ausschließlichen Rechte, die die Vervielfältigung, die öffentliche Wiedergabe einschließlich der Zugänglichmachung und der Verbreitung (für Urheber) betreffen, unbeschadet der einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte übertragen oder abgetreten werden oder Gegenstand vertraglicher Lizenzen sein können.