The preliminary ruling, which is our main point of interest in this Report, deals with the fact that channel TF1 called on Groupe Darmon and Girosport, which were commissioned to negotiate on its behalf for television broadcasting rights for football matches, to ensure that the brand names of alcoholic beverages do not appear on screen.
Der Grund für das Vorabentscheidungsverfahren, das im Rahmen des vorliegenden Berichts von besonderem Interesse ist, war die Aufforderung des französischen Fernsehsenders TF1 an die Unternehmen Groupe Darmon und Girosport, die für Rechnung von TF1 die Fernsehübertragungsrechte an Fußballspielen vermitteln, alle ihnen zu Gebote stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um zu vermeiden, dass Marken alkoholischer Getränke auf dem Bildschirm zu sehen sind.