Must the provisions of Article 4 of Directive 2002/47/EC (1) on financial collateral arrangements, having regard to recitals 1 and 4 in the preamble thereto, be interpreted as meaning that those provisions apply only to accounts which are used for settlement in securities settlement systems, or as meaning that they apply equally to any account open in a bank, including a current account which is not used for securities settlement?
Sind die Vorschriften von Art. 4 der Richtlinie 2002/47/EG (1) über die Verwertung einer Finanzsicherheit angesichts des ersten und des vierten Erwägungsgrundes dieser Richtlinie dahin auszulegen, dass sie ausschließlich auf Konten anwendbar sind, die für Abrechnungen im Rahmen von Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen genutzt werden, oder dahin, dass sie in gleicher Weise auf jedes bei einer Bank eröffnete Konto einschließlich eines Girokontos, das nicht für Wertpapierlieferungen und -abrechnungen genutzt wird, anzuwenden sind?