Member states typically provide some of these supports in the form of universal benefits, e.g. child benefits, but with some supports made contingent on the family situation, e.g. lone parent payments, or paid in conjunction with other benefits, e.g. supplements for dependent children paid with unemployment benefits.
Manche Unterstützungsleistungen werden von den Mitgliedstaaten in Form allgemeiner Leistungen, z. B. Kinderbeihilfen, gewährt, andere wieder sind von der familiären Situation abhängig, wie Beihilfen für Alleinerziehende, oder werden im Verein mit anderen Leistungen gewährt, z. B. Zulagen für unterhaltsberechtigte Kinder, die zusammen mit Leistungen bei Arbeitslosigkeit gezahlt werden.