15. Stresses that an intended act must always be a prerequisite for a claim for compensation for damages, and that the EC competition law infringement must, at the least, be negligent unless there is a presumption or rebuttable presumption of fault in national law in the case of a breach of EC competition law, ensuring a consistent and coherent enforcement of competition law;
15. betont, dass bewusstes Handeln stets eine Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch sein muss und dass der Verstoß gegen das gemeinschaftliche Wettbewerbsrecht zumindest fahrlässig begangen worden sein muss, sofern es keine Vermutung oder widerlegbare Vermutung eines schuldhaften Verhaltens in den nationalen Rechtsvorschriften im Falle eines Verstoßes gegen das gemeinschaftliche Wettbewerbsrecht gibt, mit der eine konsistente und kohärente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts gewährleistet wird;