10. Calls on the Commission to clarify the distinction between SGIs and SGEIs by developing operational criteria, taking into account Member States" national traditions, bas
ed on the nature of collective goods and public funding or by solidarity mechanisms of SGIs; underlines that for many SGIs making the distinction between economic and non-economic aspects is extremely difficult due to the dynamic character of these services and their rapid development; welcomes, therefore, the fact that, in its White Paper on SGIs, the Commission indicates that "the effective performance of a general interest task prevails, in case of tension, over
...[+++]the application of Treaty rules"; recognises that broad areas of SGIs must not be withdrawn from the scope of the rules of the internal market and competition through an attempt to define SGIs; notes that a precise definition of SGIs and SGEIs would run counter to the freedom of Member States to define their SGIs; 10. fordert die Kommission auf, die Unterscheidung zwischen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu klären, indem unter Berücksichtigung der einzelstaatlichen Traditionen der Mitgliedstaaten, basierend auf der Besch
affenheit der öffentlichen Güter und der staatlichen Finanzierung operationelle Kriterien entwickelt werden, oder aber auf der Grundlage von Solidaritätsmechanismen von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse; unterstreicht, dass es für viele Dienstleistungen von allgemeinem Interesse auf Grund des dynamischen Charakters dieser Dienstleistungen und ihrer
...[+++] raschen Entwicklung äußerst schwierig ist, zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Aspekten zu unterscheiden; begrüßt daher die Tatsache, dass die Kommission in ihrem Weißbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse darauf hinweist, dass "die tatsächliche Erfüllung einer Gemeinwohlaufgabe im Spannungsfall Vorrang vor der Anwendung der Regeln des Vertrags hat"; erkennt an, dass weite Teile der Daseinsvorsorge nicht durch den Versuch einer Definition von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse den Vorschriften über den Binnenmarkt und den Wettbewerb entzogen werden dürfen; stellt fest, dass eine genaue Definition der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse der Freiheit der Mitgliedstaaten zuwider laufen würde, ihre Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu definieren;