6. The Board may decide to create ad hoc working groups or standing committees with the same format as the Board itself dealing with specific subjects or issues within its overall responsibility and acting under its supervision. The decision to create such a working group or committee shall set out its mandate, composition and duration.
(6) Der Verwaltungsrat kann beschließen, Ad-hoc-Arbeitsgruppen oder ständige Ausschüsse einzusetzen, deren Zusammensetzung der des Verwaltungsrates entspricht und die sich im Rahmen der Gesamtzuständigkeit und unter der Aufsicht des Verwaltungsrates mit spezifischen Themen oder Fragen befassen. In dem Beschluss über die Einsetzung solcher Arbeitsgruppen oder Ausschüsse werden deren Auftrag, Zusammensetzung und die Dauer, für die sie eingesetzt werden, aufgeführt.