Furthermore, in the opinion of the German Government, the owner of the land, who would only sell the land if he was also commissioned with the construction works, had an exclusive position which allowed the direct award of the works contract.
Im Übrigen, so die Argumentation der Bundesregierung, habe sich der Eigentümer des Grundstücks, der nur dann zum Verkauf des Grundstücks bereit gewesen sei, wenn ihm auch die Ausführung der Bauarbeiten übertragen werde, in einer exklusiven Stellung befunden, die eine direkte Vergabe der Arbeiten erlaubt habe.