– (FR) According to Article 1 of the Geneva Convention, refugee status applies to anyone who rightly fears being persecuted on the grounds of race, religion, nationality, membership of a certain social group or political opinions, is outside the country of his or her nationality and cannot, or because of that fear will not, seek the protection of that country.
– Nach dem Genfer Flüchtlingsabkommen (Artikel 1) findet der Ausdruck „Flüchtling“ Anwendung auf jede Person, „die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtung nicht in Anspruch nehmen will“.