If, upon a Commission recommendation, the Council considers the corrective action plan sufficient, it shall endorse the plan by way of a recommendation listing the specific actions required and the deadlines for taking them, and shall establish a timetable for surveillance, paying due attention to the transmission channels and recognising that there may be long lags between the adoption of the corrective action and the actual resolution of imbalances.
Befindet der Rat den Korrekturmaßnahmenplan auf Empfehlung der Kommission für ausreichend, so billigt er ihn ihm Wege einer Empfehlung, in der die erforderlichen spezifischen Maßnahmen und die Fristen, innerhalb derer sie ergriffen werden müssen, aufgelistet sind, und legt einen Überwachungszeitplan fest, der den Übertragungskanälen gebührend Rechnung trägt und den Umstand berücksichtigt, dass zwischen dem Ergreifen von Korrekturmaßnahmen und der tatsächlichen Beseitigung von Ungleichgewichten lange Zeitspannen liegen können.