In view of the administration’s broad discretion in assessing and comparing the merits of candidates in any selection procedure, and particularly the certification procedure provided for in Article 45a of the Staff Regulations, the Tribunal’s review must be confined to the question whether, having regard to the considerations which influenced the administration in making its assessment, the latter remained within reasonable bounds and did not use its power in a manifestly incorrect way or for purposes other than those for which that power was conferred on it.
Unter Berücksichtigung des weiten Ermessens, über das die Verwaltung bei der Beurteilung und beim Vergleich der Verdienste der Bewerber im Rahmen jedes Auswahlverfahrens und insbesondere des in Art. 45a des Statuts vorgesehenen Leistungsnachweisverfahrens verfügt, hat sich die Kontrolle durch das Gericht in diesem Bereich auf die Frage zu beschränken, ob sich die Verwaltung in Anbetracht der Umstände, auf die sie ihre Beurteilung gestützt hat, innerhalb vernünftiger Grenzen gehalten und ihr Ermessen nicht offensichtlich fehlerhaft oder zu anderen als den Zwecken, zu denen es ihr eingeräumt wurde, ausgeübt hat.