All such instruments on sale in the EU must bear the conformity marking consisting of the European conformity (CE) mark plus the supplementary metrology (M) mark, with the last two digits of the year and the notified body number(s) indicating that the manufacturer declares that they meet all the essential requirements of EU legislation.
Alle in der EU zum Verkauf stehenden Geräte müssen die Konformitätskennzeichnung tragen, also die CE-Kennzeichnung, und die zusätzliche Metrologie-Kennzeichnung, die aus dem Buchstaben „M“ und den letzten beiden Ziffern des Jahres besteht. Zudem muss die Kennnummer der notifizierten Stelle angegeben werden. So erklärt der Hersteller, dass alle wesentlichen Anforderungen aus den EU-Vorschriften erfüllt sind.