12'. reasonably practicable ' means that, in addition to meeting the requirements of good practice in engineering, further safety or risk reduction measures for the design, commissioning, operation or decommissioning of a nuclear installation should be sought and that these measures should be implemented unless the national regulatory authority accepts that they are demonstrated to be grossly disproportionate with regard to the safety benefit they would confer;
12. „vernünftigerweise durchführbar “ die Tatsache, dass zusätzlich zur Erfüllung der Anforderungen der guten fachlichen Praxis im Ingenieurwesen weitere sicherheitstechnische Maßnahmen oder Risikobegrenzungsmaßnahmen für die Auslegung, die Inbetriebnahme, den Betrieb und die Stilllegung einer kerntechnischen Anlage angestrebt werden sollten und dass diese Maßnahmen durchgeführt werden sollten, nicht die nationale Regulierungsbehörde feststellt , dass sie nachweislich in einem deutlichen Missverhältnis zum sicherheitstechnischen Nutzen stehen, der durch sie erreicht würde;