18. Welcomes the fact that the "indication of the end-use of the goods" was included in the minimum details to be set out in an end-user certificate; at the same time calling for the inclusion of a non-misuse clause, declaring that the material will not be used for proscribed uses; reiterates, however, its demand to set up a transfer verification and post-export monitoring system that should include systematic physical inspections at points of transfer and of stockpiles by the competent national authorities, with the possibility of imposing penalties;
18. begrüßt, dass die „Angabe des Endbestimmungszwecks der Güter" in die Mindestangaben für die Endverwendererklärung aufgenommen wurde; fordert gleichzeitig die Aufnahme einer gegen Missbrauch gerichteten Angabe, in welcher erklärt wird, dass das Material nicht für verbotene Zwecke verwendet wird; wiederholt jedoch seine Forderung, ein System der Überprüfung und Überwachung der Weitergabe nach der Ausfuhr einzurichten, das systematische Inspektionen durch die zuständigen nationalen Behörden an Umschlagsplätzen und in Lagern umfassen sollte, mit der Möglichkeit der Verhängung von Strafen;