In order to ensure that the fishing opportunities available to the Community under the Fisheries Partnership Agreements are used in full, it is necessary that the Commission be empowered to temporarily reallocate fishing opportunities not used by one Member State to another Member State, without affecting the allocation or the exchange of fishing opportunities amongst the Member States under the protocol in question.
Um sicherzustellen, dass die der Gemeinschaft im Rahmen der partnerschaftlichen Fischereiabkommen zur Verfügung stehenden Fangmöglichkeiten in vollem Umfang genutzt werden, muss die Kommission ermächtigt sein, die von einem Mitgliedstaat nicht genutzten Fangmöglichkeiten einem anderen Mitgliedstaat vorübergehend neu zuzuteilen, ohne dabei die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten oder den Austausch der Fangmöglichkeiten unter den Mitgliedstaaten gemäß dem betreffenden Protokoll anzutasten.