Danish law grants a severance allowance to workers who have been employed in the same undertaking for at least 12 years. However, that allowance is not paid to workers who, on termination of the employment relationship, may draw an old-age pension under an occupational pension scheme even if the person concerned intends to continue working.
Das dänische Recht gewährt Arbeitnehmern, die während mindestens zwölf Jahren bei demselben Unternehmen beschäftigt waren, eine besondere Entlassungsabfindung. Arbeitnehmern, die zum Zeitpunkt ihrer Entlassung eine Altersrente aus einem betrieblichen Rentensystem beziehen können, wird diese Abfindung jedoch nicht gezahlt, selbst wenn der Betroffene die Absicht hat, weiter zu arbeiten.