In the present case, entitlement to the supplementary retirement pension presupposes not only that the partner is married, but also that he is not permanently separated from his spouse, since that pension aims to provide a replacement income to benefit the recipient and, indirectly, the persons who live with him.
Im vorliegenden Fall setzt die Gewährung der zusätzlichen Versorgungsbezüge nicht nur voraus, dass der Versorgungsempfänger verheiratet ist, sondern auch, dass er von seinem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt, da durch diese Bezüge dem Betroffenen und mittelbar auch den Personen, die mit ihm zusammenleben, ein Ersatzeinkommen verschafft werden soll.