During the two years following the entry into force of this Regulation, a Member State may allow an ice strengthened single hull oil tanker
fitted with double bottoms not used for the carriage of oil and extending to the entire cargo ta
nk length, carrying heavy grades of oil to enter a port or offshore terminal or anchor in an area under the jurisdiction of that Member State, when the ice conditions require the use of an ice strengthened vessel, provided that the heavy grades of oil are only carried in the centre tanks of the oil tank
...[+++]er.
Während der ersten beiden Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung kann ein Mitgliedstaat einem eisverstärkten Einhüllen-Öltankschiff, das mit Doppelbodenräumen, die nicht für den Transport von Öl verwendet werden und sich über die gesamte Länge des Ladetanks erstrecken, ausgestattet ist und Schweröle transportiert, gestatten, in einen Hafen oder einen Vorhafen einzulaufen oder in einem Gebiet unter der Gerichtsbarkeit dieses Mitgliedstaats zu ankern, wenn die Eisverhältnisse den Einsatz eines eisverstärkten Schiffes erfordern, vorausgesetzt, dass die Schweröle nur in den mittleren Tanks des Öltankschiffs transportiert werden.