It has ruled that the operators will only be entitled to a refund if they can prove that the amounts of input VAT which, under the special scheme they could not deduct, exceeded the amounts of output VAT which they would have charged on their supplies, had Greece correctly transposed the Directive.
Der Staatsrat hat nämlich entschieden, dass die Wirtschaftsbeteiligten nur dann Anspruch auf eine Erstattung haben, wenn sie nachweisen können, dass die Beträge der Mehrwertsteuer auf die Eingangsumsätze, die sie im Rahmen der Sonderregelung nicht abziehen konnten, die Beträge der Mehrwertsteuer auf die Ausgangsumsätze, die sie auf ihre Lieferungen erhoben hätten, wenn Griechenland die Richtlinie ordnungsgemäß umgesetzt hätte, übersteigen.