7. Sufficient information to identify an account must be given, even if banks have to conduct searches on name and address, which must be done diligently; attachments to joint accounts should be possible with an assumption of equal shares in the assets and the attachment applying to the debtor’s share;
7. ist der Auffassung, dass ausreichende Informationen zur Identifizierung eines Bankguthabens erteilt werden müssen, selbst wenn die Banken zu diesem Zweck Nachforschungen über Name und Anschrift durchführen müssen, wobei sie gehalten sind, umsichtig zu handeln; ist der Auffassung, dass Pfändungen von gemeinsamen Konten möglich sein sollten, wobei davon ausgegangen wird, dass das Vermögen den Kontoinhabern zu gleichen Teilen gehört und dass sich die Pfändung auf den Anteil des Schuldners bezieht;