Whereas certain activities of intermediaries are not covered by this Directive, either because they belong to branches of activity for which separate Directives are to be adopted or because, in accordance with the General Programmes, they are to be liberalised at a later date;
Von dieser Richtlinie werden gewisse Vermittlertätigkeiten nicht erfasst, sei es, weil sie zu Tätigkeitsbereichen gehören, für die besondere Richtlinien erlassen werden, sei es, weil sie nach den Bestimmungen der Allgemeinen Programme erst zu einem späteren Zeitpunkt liberalisiert werden müssen.