7. The Commission may request a Member State concerned by a project of common interest to provide a specific evaluation of the actions and the linked projects financed under this Regulation or, where appropriate, to supply it with the information and assistance required to undertake an evaluation of such projects.
(7) Die Kommission kann einen von einem Vorhaben von gemeinsamem Interesse betroffenen Mitgliedstaat auffordern, eine spezifische Bewertung der Maßnahmen und verbundenen Vorhaben, die im Rahmen dieser Verordnung gefördert werden, vorzunehmen oder ihr gegebenenfalls die für eine Bewertung solcher Vorhaben erforderlichen Informationen und die erforderliche Unterstützung zur Verfügung zu stellen.