A
section on information on access to and charging for service facilities referred to in Annex II. Operators of service facilities which are not controlled by
the infrastructure manager shall supply information on charges for gaining
access to the facility and for the provision of services, and information on technical
access conditions for inclusion in the network statement or shall indicate a website where such information is made available free of charge in electronic
...[+++]format.
Einen Abschnitt mit Informationen über den Zugang zu den Serviceeinrichtungen gemäß Anhang II und die dafür erhobenen Entgelte. Die Betreiber von Serviceeinrichtungen, die nicht dem Infrastrukturbetreiber unterstehen, stellen Informationen über die Entgelte, die für den Zugang zu den Einrichtungen und die erbrachten Leistungen erhoben werden, sowie über die technischen Zugangsbedingungen bereit, die in die Schienennetz-Nutzungsbedingungen aufzunehmen sind, oder sie geben eine Website an, auf der diese Informationen unentgeltlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.