In addition to the basic price derived from the intervention price for white sugar, undertakings' receipts from sales of molasses, which can be estimated at EUR 7,61 per 100 kg derived from the price of molasses estimated at EUR 8,21 per 100 kg, as well as the cost incurred in processing and delivering beet to factories, and on the basis of a yield which for the Community can be estimated at 130 kg of white sugar per tonne of standard-quality beet, minimum prices should therefore be fixed for A beet intended for processing into A sugar and for B beet intended for processing into B sugar, to be paid by sugar manufacturers buying beet.
Es ist daher angebracht, Mindestpreise für A-Zuckerrüben, die zu A-Zucker verarbeitet werden, und für B-Zuckerrüben, die zu B-Zucker verarbeitet werden, festzusetzen, welche die Zuckerhersteller beim Kauf von Rüben beachten müssen; diese Mindestpreise werden zusätzlich zu einem Grundpreis für Zuckerrüben festgesetzt, der seinerseits unter Berücksichtigung folgender Faktoren festgelegt wird: des Interventionspreises für Weißzucker, der Erlöse der Unternehmen aus den Melasseverkäufen, die au
f 7,61 EUR/100 kg veranschlagt werden können - dieser Betrag ist von dem Preis für Melasse abgeleitet, der seinerseits auf 8,21 EUR/100 kg veranschlag
...[+++]t wird - sowie der Kosten für die Verarbeitung und die Lieferung der Zuckerrüben an die Fabriken unter Zugrundelegung eines Ausbeutungssatzes, der für die Gemeinschaft auf 130 kg Weißzucker je Tonne Zuckerrüben in Standardqualität veranschlagt werden kann.