Sharing of jurisdiction is inherently unsatisfactory and carries particular risks in relation to takeovers, which can be fast-moving, contentious and complex events; any uncertainty as to which regulator’s rules or decisions apply to a particular situation will be exploited by parties to the bid to suit their own interests.
Eine Aufteilung der rechtlichen Zuständigkeit ist von Natur aus nicht zufriedenstellend und beinhaltet bestimmte Risiken bezogen auf Übernahmen, die schnelllebige, umstrittene und komplexe Ereignisse sein können; jede Unsicherheit hinsichtlich der Regulierungsbehörde, deren Bestimmungen oder Entscheidungen für eine bestimmte Situation gelten, wird von den bietenden Parteien für ihre eigenen Interessen ausgenutzt werden.