In order to make a clear distinction between the rules that apply to non-commercial movement and to trade in and imports into the Union from third countries of dogs, cats and ferrets covered by the animal health requirements of Directive 92/65/EEC, this Regulation should not only define a pet animal, but also the non-commercial movement of a pet animal, during which such a pet animal accompanies its owner or an authorised person.
Zwecks einer klaren Unterscheidung zwischen den Vorschriften für die Verbringung von unter die tierseuchenrechtlichen Vorschriften der Richtlinie 92/65/EWG fallenden Hunden, Katzen und Frettchen zu anderen als Handelszwecken einerseits und für den Handel mit diesen und ihre Einfuhr in die Union aus Drittländern andererseits, sollte diese Verordnung nicht nur den Begriff des Heimtiers definieren, sondern auch den Begriff der Verbringung eines Heimtiers zu anderen als Handelszwecken, bei der ein solches Heimtier von seinem Halter oder einer ermächtigten Person mitgeführt wird.