9. Calls for the perpetrators of human rights violations, war crimes, crimes against humanity, sexual violence against women and the recruitment of child soldiers to be reported, identified, prosecuted and punished in accordance with national and international criminal law; points out, in this connection, that the situation in the CAR has already been brought before the ICC and that, under the Court’s statute, there is no period of prescription for genocide, crimes against humanity or war crimes;
9. fordert, dass diejenigen, die Verstöße gegen die Menschenrechte, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen, sexuelle Gewalt gegen Frauen ausüben und für die Rekrutierung von Kindersoldaten verantwortlich sind, gemeldet, identifiziert, vor Gericht gestellt und nach nationalem und internationalem Strafrecht bestraft werden; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der IStGH bereits mit der Lage in der Zentralafrikanischen Republik befasst wurde und dass es nach dem Statut des IStGH keine Verjährungsfrist für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen gibt;