Where an applicant applying for recognition of training tasks related to infrastructure knowledge has been already recognised in accordance with this Recommendation and Decision 765/2011 by a competent authority of a Member State, the competent authorities of other Member States should limit their assessment to the requirements that are specific to the training on the infrastructure in question and should refrain from assessing aspects which were already assessed in the course of the previous recognition.
Wurde eine Ausbildungseinrichtung, die die Anerkennung für Ausbildungsaufgaben im Zusammenhang mit infrastrukturbezogenen Fachkenntnissen beantragt, im Einklang mit dieser Empfehlung und dem Beschluss 765/2011 bereits von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats anerkannt, so sollten die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten ihre Prüfung auf die Anforderungen beschränken, die sich speziell auf die Ausbildungsgänge zur jeweiligen Infrastruktur beziehen, und die Aspekte, die bereits im Rahmen des früheren Anerkennungsverfahrens geprüft wurden, nicht mehr beurteilen.