(22b) In order to avoid that in a given Member State an increase in the eligible area dilutes disproportionately the amount of direct payments per hectare and thus affects the internal convergence process, Member States shall be allowed to use a reduction coefficient for determining the eligible area of permanent grassland where grasses and other herbaceous forage are traditionally not predominant in grazing areas, but as such form part of established local practices .
(22b) Um zu vermeiden, dass sich durch eine Ausdehnung der beihilfefähigen Fläche in einem bestimmten Mitgliedstaat der Betrag der Direktzahlungen pro Hektar unangemessen verringert und dadurch der Prozess der internen Konvergenz beeinträchtigt wird, ist es den Mitgliedstaaten gestattet, bei der Bestimmung der beihilfefähigen Flächen mit Dauergrünland, wo Gräser und andere Grünfutterpflanzen traditionell nicht in Weideflächen vorherrschen, jedoch als solche einen Teil der etablierten lokalen Praktiken darstellen, einen Verringerungskoeffizienten anzuwenden.