3. Ownership of the alcohol covered by a removal order shall be transferred on the date indicated in the order, which may not be more than eight days after its date of issue, and the quantities concerned shall be deemed to have been removed on that date. From then on, the purchaser shall be responsible for any theft, loss or destruction and for the storage costs of any alcohol awaiting removal.
(3) Das Eigentum an dem Alkohol, für den ein Übernahmeschein ausgestellt wurde, geht zu dem auf diesem Schein angegebenen Zeitpunkt, der nicht später als acht Tage nach Ausstellung des Scheins liegen darf, auf den Zuschlagsempfänger über; die betreffenden Mengen gelten als zu diesem Zeitpunkt ausgelagert. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer das Diebstahls-, Verlust- oder Vernichtungsrisiko sowie die Lagerkosten für den nicht übernommenen Alkohol.