This Regulation should not prevent Member States allowing direct securities holding systems from providing in their national law that parties other than CSDs shall or may perform certain functions, which in some other types of securities holding systems are typically performed by CSDs and specifying how those functions should be exercised.
Diese Verordnung sollte dem nicht entgegenstehen, dass Mitgliedstaaten, die Systeme der direkten Wertpapierverwahrung zulassen, in ihrem nationalen Recht vorsehen, dass andere Parteien als Zentralverwahrer bestimmte Funktionen wahrnehmen oder wahrnehmen können, die in einigen anderen Arten von Systemen der Wertpapierverwahrung in der Regel von Zentralverwahrern wahrgenommen werden, und festlegen, wie diese Funktionen ausgeführt werden sollten.