(c) Article 60; possibility would be introduced to grant exemptions in exceptional circumstances of instalments and interest payments on loans taken under the Skolt Act even when the instalment in question could be paid by realising the assets used as collateral for the loan
c) Artikel 60: Einführung der Möglichkeit, unter außergewöhnlichen Umständen Steuerfreiheit für Raten und Zinsen für gemäß dem Skolten-Gesetz aufgenommene Anleihen zu gewähren, auch wenn die Rückzahlung der betreffenden Raten durch den Verkauf der als Sicherheit für die Anleihe verwendeten Vermögenswerte gezahlt werden könnte