1. In order to ensure that the works, supplies or services have been fully delivered and when final acceptance according to the terms of the contract cannot be given upon final payment, the authorising officer may demand a performance guarantee on a case-by-case basis and subject to a preliminary risk analysis.
(1) Um zu gewährleisten, dass die Arbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen in vollem Umfang geleistet werden und für den Fall, dass eine Endabnahme gemäß den vertraglichen Bedingungen bei der Leistung der Abschlusszahlung nicht möglich ist, kann der Anweisungsbefugte in Einzelfällen und nach vorheriger Risikoanalyse die Stellung einer Erfüllungsgarantie verlangen.