When EU citizens or residents become victims of a crime abroad, they shall have the right to turn to an authority in their Member State of residence to get assistance when applying to the Member State where the crime was committed. This will ensure that tourists, temporary workers and other citizens using their right to free movement in the EU will have easy access to compensation in practice, even when the crime was committed outside their Member State of habitual residence.
EU-Bürger und Aufenthaltsberechtigte in der EU, die in einem anderen Mitgliedstaat Opfer einer Straftat werden, werden sich zwecks Unterstützung an eine Behörde in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat wenden können, wenn sie bei dem Mitgliedstaat, in dem die Straftat begangen wurde, eine Entschädigung beantragen. Damit wird gewährleistet, dass Touristen, Zeitarbeitnehmer und andere Bürger, die ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU nutzen, in der Praxis problemlos Zugang zur Entschädigung haben, auch wenn die Straftat nicht in dem Mitgliedstaat begangen wurde, in dem sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.