If the report referred to in the second subparagraph concludes that the national indicative targets are likely to be inconsistent, for reasons that are unjustified and/or do not relate to new scientific evidence, with the global indicative target, these proposals shall address national targets, including possible mandatory targets, in the appropriate form.
Gelangt die Kommission in ihrem Bericht nach Unterabsatz 2 zu der Schlussfolgerung, dass die nationalen Richtziele wahrscheinlich aus nicht stichhaltigen Gründen und/oder aus Gründen, die sich nicht auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse stützen, mit dem globalen Richtziel nicht vereinbar sind, gibt sie in diesen Vorschlägen in geeigneter Form nationale Ziele, einschließlich möglicher verbindlicher Ziele, vor.