Firstly, regarding the asylum procedures, the Commission is concerned that there is no possibility to refer to new facts and circumstances in the context of appeals and that Hungary is not automatically suspending decisions in case of appeals - effectively forcing applicants to leave their territory before the time limit for lodging an appeal expires, or before an appeal has been heard.
Erstens befürchtet die Kommission im Hinblick auf die Asylverfahren, dass es im Rahmen von Rechtsbehelfen nicht möglich ist, auf neue Fakten und Umstände zu verweisen, und dass Ungarn Entscheidungen im Falle der Einlegung von Rechtsbehelfen nicht automatisch aussetzt, sondern dass Antragsteller bereits vor Verstreichen der Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs oder vor der Prüfung des Rechtsbehelfs effektiv gezwungen werden, ungarisches Hoheitsgebiet zu verlassen.