1. The Daphne II programme shall be open to participation by public or private organisations and institutions (local authorities at the competent level, university departments and research centres) working to prevent and combat violence against children, young people and women or to protect against such violence or to provide support for victims or to implement targeted actions to promote rejection of such violence or to encourage attitude and behaviour change towards vulnerable groups and victims of violence.
(1) An dem Programm DAPHNE II beteiligen können sich öffentliche oder private Organisationen und Einrichtungen (lokale Behörden auf der zuständigen Ebene, Hochschulfakultäten und Forschungszentren), die im Bereich der Verhütung und Bekämpfung von und des Schutzes vor Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen oder im Bereich der Unterstützung von Opfern tätig sind oder mit der Umsetzung gezielter Aktionen betraut sind, durch die die Ablehnung von Gewalt oder eine Änderung der Haltung oder des Verhaltens gegenüber gefährdeten Gruppen oder Gewaltopfern gefördert werden soll.